Wir sind in der Metropolregion Rhein-Neckar eine überregional tätige Sozietät von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsexperten mit Sitz in Speyer. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Kanzlei können wir unsere Mandanten umfassend und übergreifend in allen Bereichen des Steuerrechts, Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Arbeitsrechts ganzheitlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Unsere Mandanten sind neben Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung, Ärzte, Zahnärzte und andere Freiberufler als natürliche Personen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften.
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 3.6.2015 (Aktenzeichen 5 V 5026/15) entschieden.
BFH-Urteil vom 23.06.15, Az. II R 39/13
Mit Urteil vom 23. Juni 2015 hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Kinder des Erblassers ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben können, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das Familienheim selbst für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen.