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Rechtsbehelf

Wir vertreten Sie beim Finanzamt

Häufig entstehen Konflikte mit dem Finanzamt bezüglich der korrekten Anwendung steuerlicher Vorschriften. Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch, Klage, Revision) mit fundierter Argumentation gegen Finanzamtsentscheidungen führen daher vielfach zumindest zu teilweisem Erfolg.

Einspruch – Klage – Revision

Gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung stehen diverse Rechtsbehelfe zur Verfügung: regelmäßig zunächst der Einspruch, sodann die Klage vor den Finanzgerichten bzw. die Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Für den Erfolg eines Rechtsbehelfs ist nicht nur materielles Steuerrecht gefragt, sondern insbesondere der sichere Umgang mit dem Verfahrens- und Prozessrecht im Einspruchs-, Klage- oder Revisionsverfahren.

Unser Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Steuerfachanwälten der Kanzlei DENGLER vertritt Sie kompetent und durchsetzungsfähig in sämtlichen Rechtsbehelfsverfahren, bei Einspruchsverfahren genauso wie bei Klageverfahren oder Revisionsverfahren.

Vereinbaren Sie hier https://www.dengler-dengler.de/kontakt Ihren Termin zu einem Erstgespräch. Wir freuen uns Sie bei uns in der Kanzlei DENGLER begrüßen zu dürfen!